Enterale Ernährung

Index

 

Rechtliche Grundlagen zur  Erstattung
von enteraler Ernährung und Hilfsmitteln 

 

§ 31 Abs. 5 SGB V und Arzneimittel-Richtlinie § 18 (1.4.2009) 

 

allgemeine Voraussetzung 

 

Medizinisch notwendig ...

 

Bei fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung, wenn eine Modifizierung der normalen Ernährung und/oder sonstige ärztliche, pflegerische oder ernährungstherapeutische Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation nicht ausreichen. 


Erstattungsfähig 


Standardprodukte (Sonden-/ Trinknahrungen), die bei der überwiegenden Zahl der Indikationen als norm- oder hochkalorische Trink- und Sondennahrung einsetzbar sind. Hierzu zählen auch Produkte, die speziell mit Ballaststoffen und mittelkettigen Triglyzeriden (MCT-Fette) angereichert sind, soweit damit keine Mehrkosten verbunden sind. 


Spezialprodukte, die krankheitsadaptiert für bestimmte Indikationen einsetzbar sind.

  • Produkte mit Anpassung für Niereninsuffiziente, altersadaptierte Produkte für Säuglinge und Kleinkinder. 
  • Elementardiäten mit hochhydrolysierten Eiweißen oder Aminosäuremischungen für Säuglinge und Kleinkinder mit Kuhmilcheiweißallergie oder Menschen mit multiplen Nahrungsmittelallergien. 
  • Niedermolekulare oder speziell mit mittelkettigen Triglyzeriden (MCT-Fette) angereicherte Spezialprodukte bei Patienten mit dokumentierten Fettverwertungsstörungen oder Malassimilationssyndrom
  • defektspezifische Aminosäuremischungen (auch fett- und kohlenhydrathaltige Produkte) für Patienten mit Phenylketonurie oder weiteren angeborenen Enzymdefekten
  • Ketogene Diäten für Patienten mit Epilepsien, wenn trotz optimierter antikonvulsiver Therapie eine ausreichende Anfallskontrolle nicht gelingt.

Hilfsmittel 


§ 33 Abs. 1 SGB V 


Der Anspruch auf medizinisch notwendige Hilfs- mittel gegenüber Krankenkassen besteht auch bei Aufenthalt im vollstationären Pflegeheim (Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 06.06.02).